Stand 01.05.2024
Vollstationäre Pflege nach § 43 SGB XI
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)
Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil inklusive Ausbildungsumlage ist gültig für die Pflegegrade 2 –
5 und bezeichnet den Anteil an den monatlichen Pflegekosten, der nicht durch Leistungen aus der
Pflegeversicherung abgedeckt ist. Er beträgt für das WSZ am Sachsenwald zurzeit 1333,93 €
monatlich.
Bei der Ermittlung des durchschnittlichen monatlichen und täglichen EEE kommt es zwangsläufig zu
Rundungsdifferenzen, die vom Gesetzgeber als systembedingt akzeptiert werden.
Zuschüsse zu den Pflegekosten
Pflegebedürftige, die in vollstationären Einrichtungen leben, erhalten ab 1. Januar 2022 einen
Leistungszuschlag auf den zu zahlenden einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE).
Der Leistungszuschlag beträgt:
- 15% des Eigenanteils an den Pflegekosten (EEE) innerhalb der ersten 12 Monate
- 30% des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate
- 50% des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate und
- 75% des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate
vollstationäre Leistungen nach § 43 SGB XI bezogen haben.
Der monatlich zu zahlende Eigenanteil für die vollstationäre Pflege setzt sich somit wie folgt
zusammen: